Claudia Schwarz
Der „spezielle“ Fall, denn Claudia verwand als 10-jährige von einem Spielplatz in St. Gallen, wurde tot aufgefunden und bekam eine Gerichtsverhandlung. Der angeklagte mutmassliche Mörder wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen, somit ist der Mord aus juristischer Sicht ‚ungelöst‘.
Der Angeklagte wurde frei gesprochen. Auch wenn „nur“ aus Mangel an Beweisen, so ist der Fall nicht nur aus juruistischen Gründen ungelöst, sondern scghlicht ungelöst